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August 6th, 2009
Da das Internet eine relativ neue Erfindung ist, ist die Gesetzeslage aber leider in den meisten Fällen noch unklar. Anwälte nutzen diese Gesetzeslücken aus, um für sich und ihren jeweiligen Mandanten einen möglichst hohen Profit herauszuschlagen. Die Abmahnungen werden immer teurer und dreister. Es benötigt noch nicht mal einen klaren Verstoß gegen ein geltendes Gesetz und man bekommt schon Post von Anwälten, die zur Kasse bitten. Wir sind dem Thema einmal genauer auf den Grund gegangen und haben erfahren, inwiefern man sich als Webmaster oder einfacher Laie im Internet schützen kann.
Eigentlich wurden Abmahnungen eingeführt, um Verstöße gegen das Urheberrechtsgesetz außergerichtlich zu klären. Einige Anwaltskanzleien versuchen jedoch seit Beginn der Ära Internet, hohe Umsätze mit meist dreisten Forderungen zu erzielen. Jahr für Jahr verschicken deutsche Anwälte etliche tausend Abmahnungen, die von den „Opfern“ gezahlt werden müssen. In der Regel gibt es für den Abgemahnten keine Möglichkeit, seinen Kopf aus der Schlinge zu ziehen. Mit der richtigen Strategie lässt sich aber zumindest der Betrag etwas verringern.
Zuallererst sollte die Frage geklärt werden, was überhaupt Abmahnungen sind und warum der Gesetzgeber diese erlaubt? Generell hat eine Abmahnung die Aufgabe, rechtliche Verstöße vorwiegend gegen das Urheberrechtsgesetz ohne Einschaltung eines Gerichts zu bestrafen. Dafür erhält der Abgemahnte vom Anwalt ein Schreiben mit angehängter Kostennote. Das in den meisten Fällen mehrseitige Schreiben schildert den genauen Verstoß und gibt Auskunft darüber, in welcher Höhe der Geschädigte, also der Urheber, Schadensersatz fordert, um die Angelegenheit außergerichtlich aus der Welt zu schaffen. In der Regel ist die Höhe der Schadensforderung des Urhebers deutlich unter dem geforderten Honorar für den Anwalt. Das ist für die „Opfer“ von Abmahnungen meist besonders ärgerlich. Sie wissen nämlich, dass die hohen Summen, die für die Abmahnung fällig werden, größtenteils in die Kassen gieriger Anwälte fließen und nur zum geringen Teil den eigentlichen Schaden, der dem Urheber entstanden ist, begleichen. Viel sinnvoller wäre es eigentlich, direkt vom jeweiligen Urheber eine Rechnung für den Verstoß zu bekommen. Diese würde als Abschreckung in jedem Fall reichen, ihren Zweck also erfüllen. In der Praxis ist diese Möglichkeit jedoch nicht durchzusetzen. Deshalb mahnen die Anwälte auch weiter ab und bitten Unwissende zur Kasse.
Natürlich fragen sich viele „Abmahnopfer“, wie sie nach Erhalt der Abmahnung reagieren sollen, ob sie zahlen oder ob sie das Schreiben einfach ignorieren sollen. Die Abmahnung komplett zu ignorieren, ist nur dann eine empfehlenswerte Möglichkeit, wenn der eigene Anwalt bezüglich des möglichen Gesetzesverstoßes Bedenken hat. Ignoriert man das Schreiben, sollte man jedoch damit rechnen, dass die Gegenseite den Weg zum Gericht geht und die Forderung dann gerichtlich durchsetzen wird. Erhält der Urheber bzw. dessen Anwalt vor Gericht Recht, kann sich der Abgemahnte auf ein Vielfaches der ursprünglichen Kosten für die Abmahnung einstellen.
Was aber in der Regel notwendig ist, ist die Abgabe der beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung. In dieser bestätigt der Abgemahnte meist, dass er sich schuldig bekennt und darüber hinaus dass er den Verstoß nicht noch einmal begehen wird. Im Falle einer Wiederholung erklärt sich der Abgemahnte im Regelfall dazu bereit, einen hohen vierstelligen Eurobetrag zu bezahlen.
Die Beträge der zu zahlenden Anwaltsgebühren und des geforderten Schadensersatzes sind natürlich von Abmahnung zu Abmahnung verschieden. Die Kosten hängen davon ab, welcher Verstoß im Einzelfall vorliegt. Wenn zum Beispiel ein Text unerlaubt kopiert wurde, ist das in der Regel günstiger, als wenn man ein Bild oder gar eine Musikdatei illegal herunterlädt oder anderen Nutzern zum Download anbietet. Meist beginnt die Höhe der Forderungen bei Abmahnungen bei etwa 500 Euro, wenn es sich um geringe Verstöße handelt. Bei Musik von Top-Stars kann eine Abmahnung schon einmal bis zu 10.000 Euro betragen.
Viele Experten kritisieren die hohen Summen, die bei Abmahnungen gefordert werden. Auch Politiker diskutieren zurzeit darüber, ob bei einem einmaligen Verstoß nicht ein Betrag von 50 Euro als Abschreckung ausreichen würde. Abmahnungen haben schon viele Existenzen innerhalb kürzester Zeit zerstört. Das liegt vor allem daran, da Anwälte die Begleichung der Kostennote innerhalb weniger Tage fordern. Die meisten Abgemahnten sind jedoch nicht dazu in der Lage, einen hohen dreistelligen Betrag in so kurzer Zeit zu überweisen, ohne dass sie selbst in Zahlungsschwierigkeiten gelangen. In jedem Fall sollte man vor der Begleichung der Forderung seinen Anwalt aufsuchen und die Abmahnung auf Richtigkeit überprüfen lassen. In der Branche gibt es nämlich auch zahlreiche schwarze Schafe, deren Abmahnungen ungültig und übertrieben sind.
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[...] sind, was ihr Zweck sein sollte und wie sich übereifrige Anwälte damit bereichern können, ist hier nachzulesen. Ich bin dafür, diesen Abmahnungen einen Riegel vorzuschieben, indem man die [...]